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Bundestag verabschiedet KHSG

Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) nach zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das KHSG führt zu Mehrausgaben für die Kostenträger in Höhe von rund 0,9 Mrd. Euro im Jahr 2016, rund 1,9 Mrd. Euro im Jahr 2017, rund 2,2 Mrd. Euro im Jahr 2018, rund 2,4 Mrd. Euro im Jahr 2019 und rund 2,5 Mrd. Euro im Jahr 2020. Von den Mehrausgaben entfallen ca. 90% auf die gesetzliche Krankenversicherung. Durch strukturell wirkende Maßnahmen (z. B. Zweitmeinung bei mengenanfälligen planbaren Eingriffen, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Mengensteuerung) erwartet das Gesundheitsministerium gleichzeitig erhebliche Minderausgaben in voraussichtlich dreistelliger Millionenhöhe erwartet.

Quelle: Gesundheitspolitischer Brief,  45. KW 2015

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