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Das DNVF fordert grundlegende Überarbeitung des IQTIG-Vorberichts

Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF) e.V. fordert in seiner heutigen Stellungnahme eine grundlegende Revision des vom Institut für Qualität und Transparenz (IQTIG) am 18.7.2016 vorgelegten Vorberichts „Planungsrelevante Qualitätsindikatoren“, der die Grundlage entsprechender Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur „Qualitätsorientierten Krankenhausplanung“ bildet. Das DNVF bezieht sich dabei auf zwei zentrale Themen:

1. Der Vorbericht des IQTIG wählt die Leistungsbereiche (Herzchirurgie und Frauenheilkunde mit den Schwerpunkten Brustkrebs und Perinatologie) aus, die für die aktuellen Probleme der Krankenhausplanung (kleine Krankenhäuser in Ballungsgebieten) kaum eine Rolle spielen und ohne Notwendigkeit in bestehende Strukturentwicklungen (z.B. Bildung von Brust- und Perinatalzentren) eingreifen.

2. Der Vorbericht des IQTIG basiert auf dem Konzept der Patientengefährdung, das mit Schuldzuweisung und Sanktion arbeitet, und dem modernen Fehlerverständnis, das die Analyse von Schadensfällen, die Fehlerkette und Systemursachen in den Mittelpunkt stellt, diametral entgegensteht. Die positive Entwicklung, die das Thema Patientensicherheit in den letzten Jahren genommen hat, wird hierdurch in Frage gestellt.

Das DNVF weist darauf hin, dass in ausreichendem Umfang Indikatoren zur Verfügung stehen, die relevante Erkrankungen der Grund- und Regelversorgung betreffen (z.B. Lungenentzündung, koronare Herzerkrankung). Auch Komplikationen der Behandlung können mit einbezogen werden, jedoch auf der Basis eines präventiv ausgerichteten und nicht strafenden „Indikatoren-Sets Patientensicherheit“. Das DNVF hält es für unangemessen, wenn bei einem für die Bevölkerung derart zentralen Thema bereits im Vorbericht eingeräumt wird, dass bei einem der zwei ausgewählten Leistungsbereiche aus statistischen Gründen keinerlei Ausage zu erwarten ist (Herzchirurgie). Das DNVF fordert daher, vermehrt Prozess- und Strukturindikatoren einzusetzen, bei denen statistische Einschränkungen in weitaus geringerem Ausmaß zu erwarten sind.

Das DNVF begrüßt ausdrücklich das Ziel des seit 1.1.2016 gültigen Krankenhausstrukturgesetzes, die Krankenhausplanung nicht nur auf Betten- bzw. Fallzahlen zu beziehen, sondern auch in diesem Bereich der Gesundheitsversorgung Qualitätsgesichtspunkte zu berücksichtigen. Auf Grundlage des neuen §136c Abs. 1 und 2 SGB V hat daher der G-BA am 17.3.2016 das IQTIG beauftragt, bis zum 31.8.2016 erste planungsrelevante Qualitätsindikatoren zu entwickeln, mit denen der G-BA bereits zum 1.1.2017 die Bundesländer in ihren Entscheidungen zum jeweiligen Krankenhausplan unterstützen kann.

Das DNVF, das laut §137a Abs. 7 in das Stellungnahmeverfahren zu den IQTIG-Berichten eingebunden ist, bietet seine umfassende Kooperation an. Es vertritt 48 wissenschaftliche Fachgesellschaften, 19 Institutionen aus dem Gesundheitssektor und 114 persönliche Mitglieder. Die Stellungnahme steht auf der DNVF-Webseite zum Download bereit.

Quelle: Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e.V.

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