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Die DKG gibt ihren Widerstand gegen das KHSG auf

www.dkgev.de/dkg.php/cat/312/aid/13937/title/

Ob das die Ärzte gutheißen können, sehe ich skeptisch. Auch wenn die Finanzierungsfragen mit den Kassen weitgehend gelöst scheinen, bleiben zwei Bereiche ungelöst. Erstens die Frage nach den Investitionsmitteln der Länder und den Regelungen zur Qualitätssicherung. Bei letzteren bleibt offen:
1. Wer soll die Bewertung der noch zu findenden Qualitätsindikatoren vornehmen? Der MDK ist nicht Kostenträger-unabhängig, eine Ausnahmeregelung für eine Prüfung durch die Fachgruppen der LQS, wie von Bayern gefordert, ist nicht mehr bei den Punkten, die noch in der Diskussion sind.
2. Einen Erlösabschlag bei angeblich schlechter Qualität will niemand, da sich niemand vorstellen kann, wie man mit dem Entzug von Finanzen, die Qualität verbessern kann.

M. A. Weber

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