MENU

DKI-Gutachten zur qualitätsorientierten Krankenhausplanung

Das Gutachten des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Landeskrankenhausgesell­schaften „Qualität als Entscheidungskriterium in der Krankenhaus­planung“ ist am
4. September 2015 veröffentlicht worden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Landeskrankenhausgesellschaften hatten das Deutsche Krankenhausinstitut im September 2014 damit beauftragt, ein Gutachten zur „Qualität als Entscheidungskriterium in der Krankenhausplanung“ zu erstellen. Ziel war es, Anforderungen an eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung aus Krankenhaussicht zu entwickeln und weiterhin eine Analyse der qualitätsorientierten Vorgaben in den Krankenhausplänen aller Bundesländer sowie einen internationaler Vergleich mit ausgewählten Ländern durchzuführen.

Dies geschah vor dem Hintergrund, dass gemäß dem aktuellen Koalitionsvertrag sowie dem Entwurf zum Krankenhaus-Strukturgesetz zukünftig Aspekte der Qualitätssicherung eng mit der Krankenhausplanung verknüpft werden sollen.

Das Gutachten wurde am 4. September 2015 auf den Seiten der DKG und des DKI (www.dki.de) veröffentlicht.

Im Rahmen des Gutachtens erfolgte für alle Bundesländer eine Analyse der in den Krankenhausplänen implementierten qualitätsorientierten Vorgaben. Dabei wurde festgestellt, dass bereits heute eine Vielzahl von Qualitätsvorgaben in den Krankenhausplänen existiert. Das Spektrum reicht dabei von Vorgaben zu Mindestgrößen und Mindestmengen über Personalvorgaben bis hin zu externen Vorgaben in Form von Richtlinien des G-BA, Versorgungskonzepten, Leitlinien, Empfehlungen etc.. Das Gutachten weist als Hauptkritikpunkte an den Qualitätsvorgaben im Kontext der Krankenhausplanung aus, dass die Herleitung der Qualitätskriterien vielfach unklar ist, ihre Auswahl häufig nicht evidenzbasiert erfolgt und damit nur selten sachgerecht ist. Valide Anforderungs- und Ausschlusskriterien für Qualitätsvorgaben und Qualitätsindikatoren bestehen laut dem Gutachten nicht. Zudem werden Folgekosten, Machbarkeits- oder Praktikabilitätsaspekte sowie Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur und die Versorgungslandschaft häufig nicht berücksichtigt.

Die Frage, wie eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung aus Sicht der Krankenhäuser gestaltet sein sollte, beantwortet das Gutachten auch.

In dem Gutachten wird darauf abgestellt, dass eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung immer im Zusammenhang mit einer bedarfsgerechten Versorgung stehen sollte und diese nicht gefährden darf. Vielmehr muss sie als ein unterstützendes Instrument begriffen werden, das andere krankenhausplanerische Aspekte nicht ersetzen kann. Weiterhin wird ausgeführt, dass die Vorgaben praktikabel, operationalisierbar und justiziabel sein müssen. Dabei sind laut dem Gutachten evidenzbasierte Qualitätsvorgaben speziell für die Zwecke der Krankenhausplanung zu adaptieren und nach methodischen Standards neu zu entwickeln. In jedem Fall müssen etwaige Mehrkosten infolge entsprechender Planungsvorgaben komplett refinanziert werden. Es wird ausgeführt, dass Machbarkeitsstudien in Hinblick auf die flächendeckende Versorgung, die Finanzierbarkeit und die Praktikabilität prospektiv vor Aufnahme krankenhausplanerischer Qualitätsvorgaben in den Krankenhausplan durchzuführen sind. Daran müssen sich Evaluationsstudien anschließen, die die Auswirkungen der Planungsvorgaben auf die stationäre Versorgung und die erzielten Ergebnisse und Verbesserungen für die Bevölkerung bewerten.

In dem Gutachten wird zudem konstatiert, dass die Qualität nicht erst mittels der Krankenhausplanung in die stationäre Versorgung implementiert werden muss. Bereits heute werden seitens der Krankenhäuser insbesondere durch das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement, die Beteiligung an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung, die turnusmäßig zu veröffentlichenden Qualitätsberichte, freiwillige Verfahren der Qualitätsbewertung und Zertifizierungen umfangreiche Instrumente vorgehalten.

« Zurück