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Expertenanhörung zum Krankenhausstrukturgesetz vom 07.09.2015

Die gestrige Anhörung der Experten hat zahlreiche Pressemitteilungen zur Folge. Die Experten haben sich vorwiegend zu einer dringend notwendigen Verbesserung der Finanzierungsmodalitäten geäußert. Der Münchener Merkur berichtet, dass Georg Nüßlein (CSU), Vizevorsitzender der Unionfraktion, von einer großen Bereitschaft in der Fraktion berichtet, den Gesetzentwurf noch zu verändern. Konkret fordert er, die Behandlung ambulanter Notfälle den Kliniken besser zu vergüten. Auch der Widerspruch zwischen einer Forderung nach Mindestmengen zur Qualitätsverbesserung und damit gewünschter Mengensteigerung bei hoher Qualität und der Androhung von Vergütungsabschlägen bei Fallzahlsteigerungen, bei denen unterstellt wird, sie seien rein wirtschaftlich begründet, wurde angesprochen. Noch zu wenig beachtet wird die im Gesetz vorgesehene Rolle des MDK bei Prüfung all der entscheidenden Fragen nach Qualität, Gründen zur Mengensteigerung usw. Der VDeK fordert sogar in seiner Stellungnahme ein direktes Zugriffsrecht auf die Schließung von Abteilungen bei mangelnder Qualität unabhängig von Krankenhausplanungsausschüssen. Hier wird deutlich, wie wichtig die Forderung nach einer Kostenträger unabhängigen Alternative zur Prüfung durch die Fachgruppen der Qualitätssicherungsstellen der Länder (LQS) ist. Diesen Aspekt müssen wir in unseren Gesprächen mit den Abgeordneten unbedingt vertiefen.
Eine gute Übersicht über die Stellungnahmen gibt der Artikel auf kma-online.

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