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Neue Regelungen zu Notfallstrukturen in Krankenhäusern des GBA

Neue Regelungen zu Strukturvorgaben für die Notfallambulanzen werden die Diskussion im GBA im kommenden Jahr bestimmen. Auch wenn das BMG uns erst noch eine Verschnaufpause gewährt, die Neuordnung wird kommen und für erhebliche Veränderungen in der Versorgungslandschaft sorgen. Voraussetzung zur Teilnahme an der Notfallversorgung soll das Vorhandensein von mindestens einem  CT in 7d/24h Bereitschaft und einer Intensivstation sein. Das würde schon 25% der Häuser vom Netz nehmen. Die primäre Versorgung von Herzinfarktpatienten in Kliniken mit 24h Rufbereitschaft wird davon profitieren. Problematisch ist die Forderung der DEGINA überall ZNA’s unter eigenständiger Leitung einzurichten.

Weitere Informationen finden Sie hier:
www.thieme-connect.de/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0042-114333

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