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Unsachgerechte MDK-Prüfungen gefährden die medizinische Versorgung in den Kliniken

Der Berufsverband der Deutschen Internisten e.V. (BDI) kritisiert das Prüfverfahren des MDK zu den anzuwendenden Abrechnungsvorgaben in der klinischen Versorgung. Die MDK-Prüfungen der Strukturvorgaben der Operations- und Prozedurenschlüssel führen oft dazu, dass in den Krankenhäusern erbrachte Leistungen nicht mehr abgerechnet werden können. Dies verschlechtert die Finanzsituation der betroffenen Kliniken weiter und wird auf Dauer zu Defiziten in der Patientenversorgung führen.

Die unsachgerechte Anwendung der Abrechnungsvorgaben nach DRG-Katalog sowie ICD- und OPS-Katalog im stationären Bereich durch den MDK führt bei seinen Prüfungen zu Verwerfungen in der klinischen Versorgung. Ein Beispiel hierfür ist die internistische Intensivmedizin. Die überzogenen Strukturvorgaben seitens des DIMDIs zu den zu kodierenden OPS-Codes für die intensivmedizinischen Komplexpauschalen haben zur Folge, dass der MDK in seinen Prüfungen die erbrachten Leistungen und angesetzten DRGs regelmäßig ersatzlos streicht, wenn einzelne Strukturmerkmale nicht durchgängig dokumentiert jedoch von den Kliniken erbracht wurden. Diese verlieren dadurch jeglichen Vergütungsanspruch gegenüber den Krankenkassen und müssen somit die entstandenen Fallkosten selbst tragen.

„Die Strategie des von den Kassen gesteuerten MDKs bedroht die flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung“, ist sich Herr Professor Hoffmeister, 1. Vizepräsident des BDIs, sicher. „Es gehe nicht um die Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität sondern um eine reine Kostensenkung in der stationären Versorgung“, stellt Herr Professor Hoffmeister fest. Nebenbei wird auf diesem Weg in die Krankenhausplanung der Bundesländer eingegriffen, da ihre krankenhausplanerischen Vorgaben durch die definierten Strukturmerkmale innerhalb der OPS-Codes, welche die Grundlage zur Abrechnung der DRGs bilden, untergraben werden.

Quelle: www.bdi.de

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