MENU

VLK plädiert für GMK-Einbeziehung bei Notfallversorgung

In der verbalen Auseinandersetzung zwischen Bundesärztekammer-Präsident Montgomery und dem G-BA-Vorsitzenden Hecken über die Befassung der GMK mit dem Thema „Notfallversorgung“ noch vor einer Beschlussfassung des G-BA plädiert VLK-Präsident Weiser für die Einhaltung des Grundsatzes „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“.

Im Kern geht es darum, nicht nur dem enggefassten Gesetzesauftrag an den G-BA folgend ein gestuftes System von Notfallstrukturen der Krankenhäuser zu definieren sondern in diesem Zusammenhang die bekannten Schwächen des bestehenden Gesamtsystems der Notfallversorgung sektorübergreifend sachgerecht neu zu gestalten und hierbei die Gesundheitsministerkonferenz einzubeziehen.

Eine Beschlussfassung des G-BA hierzu ist für den 19.04.2018 vorgesehen. Dabei steht zu erwarten, dass ein Beschluss über ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern verabschiedet wird, das im Ergebnis durch hohe strukturelle und personelle Anforderungen zu einer Reduzierung der an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäuser führen wird.

Dieser monosektorale Ansatz ist nach Auffassung des VLK-Präsidenten zu kurz gesprungen:
„Damit wird die Chance vergeben, mit Hilfe einer sektorübergreifenden Neustrukturierung der Notfallversorgung die notwendige Reformierung des derzeitigen Systems, orientiert am Patientennutzen, in organisatorischer und finanzieller Hinsicht grundlegend neu zu gestalten.“

Eine sektorübergreifende Lösung bietet sich nach Einschätzung des VLK allein schon deshalb an, weil im Koalitionsvertrag die gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung von Landeskrankenhausgesellschaften und KVen in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung geschaffen werden soll. „Wenn die Notfallversorgung – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – sektorübergreifend gedacht werden soll, dann ist es angezeigt, dass sich die Gesundheitsministerkonferenz ebenfalls dieses Themas annimmt, um eine tragfähige Lösung zu finden. Deshalb macht es Sinn, erst Mitte Juni 2018 die GMK hiermit zu befassen und danach erst unter Einbeziehung der dort erzielten Beratungsergebnisse die Beschlussfassung des G-BA herbeizuführen“ so der VLK-Vizepräsident Weber. Dies auch deshalb, weil die im Gesetz vorgesehene Folgenabschätzung des G-BA-Beschlusses noch nicht vorliegt.

Quelle: Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V.

« Zurück