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Krankenhaus-Strukturgesetz – KHSG

Beratung im Bundesrat vom 10.07.2015
Weiterer Terminplan: Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 07.09.2015

Die Beratung des Gesetzes im Bundesrat hat am 10.07.2015 in Berlin stattgefunden. In der Drucksache 277/15 nimmt der Bundesrat zu den gefassten Beschlüssen ausführlich Stellung. Der Bundesrat hält das Gesetz für zustimmungspflichtig. Das BMG will und wird dem aber nicht zustimmen, da es eine andere Rechtsauffassung vertritt, dies auch angesichts der Gefahr einer späteren Klage der Länder.
Viele Punkte betreffen eine Forderung nach einer Verbesserung der Finanzierung der Krankenhäuser bzw. nach einer Abmilderung der Mehrleistungsabschläge, speziell des Fixkostendegressionsabschlages bei Leistungsverlagerungen.
Im Weiteren wird auf Details des Pflegförderprogramms und seine Gültigkeit auch für Intensivstationen eingegangen sowie auf Details der Zusatzendgelte, des Fixkostendegressionsabschlages, des Orientierungswertes und der Problematik der Berücksichtigung einer Produktivitätsentwicklung.

Nicht beschlossen wurde die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung für die Durchführung der Qualitätsprüfungen durch Gremien der Landesgeschäftsstellen (LQS) für Qualitätssicherung der Länder. Die Fachgruppen, die bereits jetzt den strukturierten Dialog durchführen, wäre viel geeigneter und Kostenträger unabhängig, als der jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene MDK. Zahlreiche Abgeordnete erkennen inzwischen die Problematik, aber hier ist noch viel Überzeugungsarbeit nötig, um eine solche Änderung durchzusetzen.
Am 07.09.2015 wird die nächste Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages stattfinden. Bitte informieren Sie Ihre Abgeordneten über die genannten Probleme und überzeugen Sie die Abgeordneten, dass eine Kostenträger unabhängige Prüfung zwingend notwendig ist.

Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der DKG und den Artikel in der SZ vom 30.07.2015: Die „Qual mit der Qualität“ über die Problematik der Aussagekraft einer Qualitätsmessung in Krankenhäusern an Hand der Ergebnisse einer amerikanischen Studie aus Chicago, die kürzlich in JAMA publiziert wurde. Die an 3.300 Krankenhäusern durchgeführte Analyse macht mehr als deutlich, dass scheinbar einfach messbare Indikatoren, wie Komplikations- und Infektionsraten, in weit größerem Umfang als angenommen von den sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen derjenigen, die die Krankenhäuser aufsuchen, abhängig sind.

Das KHSG ist insgesamt, sowohl was die Verschlechterung der Finanzierung der Krankenhäuser anbelangt, als auch bezogen auf die Qualitätskontrollmaßnahmen, unausgewogen. Ziel ist eine Ausdünnung der Krankenhauslandschaft unter dem Deckmantel der Qualität unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des finanziellen Drucks auf die Krankenhäuser und Verschärfung der Kontrollen des MDK‘s. Nachdrücklich müssen wir uns deshalb für substanzielle Verbesserungen des Gesetzentwurfes einsetzen, wie dies bereits durch einen offenen Brief der Chefärzte des Nürnberger Klinikums an die Bundeskanzlerin und zahlreiche Aktivitäten der DKG, der Landeskrankenhausgesellschaften und des VLK geschehen ist. Bisher ist aber kein Einlenken des BMG‘s oder seiner Berater zu erkennen.

M. A. Weber

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