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Mindestmengenregelungen für stationäre Leistungen grundlegend überarbeitet

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag, 17.11.2017, eine Neufassung der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für planbare stationäre Leistungen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist, sowie ein neues Kapitel zu Mindestmengen in seiner Verfahrensordnung beschlossen.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung auf www.g-ba.de.

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