„Die gesetzlich vorgegebene Kategorisierung der Krankenhäuser nach Notfallvorhaltungen soll Erkenntnisse für die Kalkulation der Fallpauschalen verfeinern helfen. Es gibt keinen Anlass, diese bedeutsame Kategorisierung vorzunehmen, ohne die vom Gesetz explizit geforderte Auswirkungsanalyse zu haben. Tatsache ist, dass die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Auftrag gegebene Analyse nicht zu aussagefähigen Ergebnissen kommt. Zudem sind die von den Krankenkassen vorgelegten Analysen durch kasseneigene Daten und Annahmen als nicht unabhängig anzusehen.

Folglich fordern die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder zu Recht tiefergehende Auswertungen. Dazu benötigen sie aber mehr als die vorgesehene Zeit von einem Monat. Krankenhausplanung ist als Teil der Daseinsvorsorge zu wichtig, um einen Blindflugmodus zu akzeptieren.

Verwundert sind die Krankenhäuser über die Einschätzung von Herrn Prof. Hecken, dass medizinische Versorgungsbedarfsspitzen wie die aktuelle Grippewelle die Vorhaltung von Krankenhauskapazitäten nicht steuern sollten. Dies verkennt die Not der Menschen in diesen Tagen. Auf Kante genähte Krankenhauskapazitäten kann niemand ernsthaft wollen.“

Quelle: www.dkgev.de